Einsatzorganisationen
Suchen Sie als Organisation neue Freiwillige? Oder wollen Sie neue Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige aufbauen? Ihre regionale benevol Fachstelle berät Sie gerne.
Rahmenbedingungen
Erfolgreiche Einsätze von Freiwilligen setzen gute Rahmenbedingungen voraus. Freiwillige müssen gut eingeführt und begleitet werden, die Einsätze sind klar zu definieren und abzugrenzen. Freiwillige haben zudem ein Recht auf Anerkennung und Mitsprache.
Eine nachhaltige Zusammenarbeit mit Freiwilligen ist Bestandteil der Organisationskultur. Der Entscheid zur Zusammenarbeit mit Freiwilligen ist auf der Führungsebene zu fällen. Die entsprechenden Ressourcen sind bereit zu stellen. Freiwilliges Engagement bedingt eine professionelle Begleitung und Koordination. Für die Aufwandabschätzung dafür kann von einem Richtwert von rund 0,5 bis 1,5 Stellenprozenten pro freiwillig engagierter Person ausgegangen werden.
Mögliche Ängste und Vorbehalte der bezahlten Mitarbeitenden sind ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Ohne ihr Verständnis und ihre Akzeptanz können Freiwilligeneinsätze nicht erfolgreich gestaltet sein.
Beachten Sie die Standards von benevol Schweiz sowie die Merkblätter zum Freiwilligen-Management. Die regionalen benevol Fachstellen unterstützen und beraten Organisationen bei der Erstellung von Konzepten zur Freiwilligenarbeit.
Anerkennung
Das DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT macht freiwillige Arbeit sichtbar und übertragbar. Nutzen Sie das Dossier, um Ihren Freiwilligen eine Wertschätzung für qualifizierte Arbeit zu geben.
benevol-jobs.ch
Auf benevol-jobs.ch finden Einsatzorganisationen Freiwillige. Voraussetzung für die Publikation von Inseraten ist die Einhaltung der benevol Standards und die Mitgliedschaft bei einer benevol Fachstelle.
rechtliche Grundlagen
In der Schweiz leistet rund ein Drittel der Bevölkerung Freiwilligenarbeit. Doch trotz ihrer Verbreitung fristet das freiwillige Engagement in der Rechtslehre ein Schattendasein. Gerichte und Rechtslehre haben sich bis heute kaum mit den Rechtsfragen zu diesem gesellschaftlichen Phänomen beschäftigt. Markus Edelmann, Jurist und ehemaliges Vorstandsmitglied von benevol Schweiz, hat sich intensiv mit offenen Rechtsfragen in diesem Bereich auseinandergesetzt und diese für Laien in seiner Publikation "Juristische Notizen zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz" verständlich erklärt.
Die überarbeitete Neuauflage mit zusätzlichen 30 Seiten befasst sich ergänzend mit weiteren Schwerpunkten wie Freiwilligenarbeit von Jugendlichen oder Sozialhilfebezügern, dem Amtsgeheimnis oder der Monetarisierung von Freiwilligenarbeit. Als wertvolle Hilfe sind zudem grafisch hervorgehobene Praxistipps für Organisationen und Musterformulierungen enthalten.
Neue zusätzliche Inhalte:
- Verwandte gesellschaftliche Engagements wie Zeitbörse, Wohnen für Hilfe, Corporate Volunteering, gering entschädigte Sozialzeit-Engagements
- Freiwilligenarbeit von Jugendlichen und Minderjährigen
- Freiwilligenarbeit von Sozialhilfebezügern und Invaliden mit Rente
- Freiwilligenarbeit als Mitgliedschaftspflicht
- Freiwilligenarbeit in öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Gemeinden oder Landeskirchen
- Vermittlung von Freiwilligenarbeit
- Einsatzvereinbarung
- Amtsgeheimnisse
- Schutz von Betreuten
- Strafregisterauszug im Zusammenhang mit Eignungsabklärungen
- Konkurrenzierung bezahlter Arbeit
- Anerkennung von Freiwilligenarbeit, Monetarisierung, Anerkennungsgeschenke, testamentarische Begünstigungen, steuerliche Begünstigungen
Bestellung
Die überarbeitete Neuauflage der juristischen Notizen zur Freiwilligenarbeit ist zum Preis von CHF 20.- + CHF 5.- (Versandkosten) zu beziehen bei: benevol St.Gallen, info@benevol-sg.ch, Telefon 071 227 07 60
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Um die Freiwilligenarbeit von Jugendlichen zu fördern, braucht es Partizipation. Aktuell haben viele Kinder und Jugendliche in ihren Vereinen wenig Einfluss. Mittels Partizipation wird das Vereinsleben mehr auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst, was sie stärker involviert. Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen nützt nicht nur ihnen selbst, sondern wirkt sich positiv auf den ganzen Verein aus. Das Recht auf Mitsprache von Kindern und Jugendlichen ist Teil der Kinderrechtskonvention (Artikel 12 und 13). Die Mitsprache fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Der Leitfaden ist auf einer separaten Website zu finden. Leserinnen und Leser lernen Methoden kennen, um die Meinungen von Jugendlichen einzuholen oder wie sie verhindern können, dass geplante Vereinsaktivitäten versanden. Die Seite verfügt über einen Jugendbereich. Dort erhalten sie Tipps, um in ihrem Verein mehr mitbestimmen zu können.
PDF Partizipationsleitfaden