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Personen mit Status S engagieren sich

Freiwilliges Engagement kann von Personen mit Status S ohne Bewilligungs- oder Meldepflicht gegenüber den kantonalen Arbeitsämtern absolviert werden. Grundlegend ist, dass die Tätigkeit ideellen, sozialen, wohltätigen Zwecken oder dem Schutz der Umwelt dient. Die Tätigkeit darf im Jahresdurchschnitt sechs Stunden pro Woche nicht überschreiten und wird unentgeltlich erbracht. Diese Rahmenbedingungen entsprechen den Standards von benevol Schweiz. Freiwilliges Engagement kann unter den genannten Rahmenbedingungen bei einem Sportverein, kulturellen Verein, einer sozial-karitativen Organisation, kirchlichen Institutionen, Interessenvereinigungen, im öffentlichen Dienst, einer politischen Partei oder einem öffentlichen Amt absolviert werden. Die Rahmenbedingungen sind somit dieselben wie für Personen mit Ausweis F oder B.

 

 

beachtenb Sie dazu das Merkblatt 6 "Einsätze von Ausländern":

Merkblatt 6 Einsätze von Ausländern

Merkblätter benevol Schweiz